Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Schwarze Falke | HR Strategieberatung
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der Firma Der Schwarze Falke, Berlin (im folgenden DSF) gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, § 14 BGB.
2. Verträge schließt DSF nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung ab. Sie sind unter www.Schwarzer-Falke.com in der jeweils aktuellsten Version einzusehen. Maßgeblich für die Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB von Der Schwarze Falke. Individualvereinbarungen bleiben unberührt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne daß auf diese nochmals hinzuweisen ist, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern deren Geltung durch DSF nicht ausdrücklich zugestimmt wird. Die gilt auch dann, wenn DSF in Kenntnis entgegenstehender oder abweichende Bedingungen des Kunden mit diesem den Vertrag ausführt. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen.
4. Für die Rechtsbeziehung zwischen DSF und seinen Kunden sind zunächst die Regelungen des jeweiligen Vertrages, dann diese AGB und dann die Gesetzeslage entscheidend.
2. Vertragsgegenstand und Durchführung
1. Der vertraglich geschuldete Umfang der Leistung von DSF ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Einzelauftrags. DSF ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich und hat bei der Konzeption und Umsetzung ein weites, pflichtgemäßes Ermessen. DSF gewährleistet die professionelle Durchführung durch qualifiziertes Personal.
2. DSF ist nicht verpflichtet, nachträglich Änderungen des geschlossenen Vertrages zu akzeptieren. Sollte DSF nachträgliche Änderungen des Vertrages akzeptieren, trägt der Kunde die hierdurch entstehende Vergütung.
3. Vergütung
1. Die Vergütung bestimmt sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Sofern kein Festpreis vereinbart ist, bemisst sich die Vergütung nach Zeitaufwand. Die Abrechnung von Zeithonorar erfolgt auf der Basis von Tagessätzen. Werden vom Kunden nach Vertragsschluß nachträgliche Änderungen des Vertrages oder zusätzliche Arbeiten beauftragt oder vom DSF auf Wunsch des Kunden durchgeführt, werden diese zusätzlich zum vereinbarten Vergütungssatz abgerechnet, ist keiner vereinbart, gilt die bei DSF übliche Vergütung als vereinbart. Eine Reduzierung der vereinbarten Vergütung ist bei einer nachträglichen Änderung des Vertrages ausgeschlossen.
2. Daneben anfallende Hotel- u. Fahrtkosten (Bahn 1. Klasse, Mietwagen, Flug Economy Flex Klasse) und externe Kosten (Bote etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand, Fahrtkosten mit Kfz. mit -,42 € je gefahrenem km, Kopien mit € -,50 pro Seite berechnet.
3. Reisezeiten zum Kunden oder im Auftrag des Kunden werden zu fünfzig Prozent als Arbeitszeit berechnet.
4. Alle Preisgaben verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
5. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, stellen Zeit- und Vergütungsprognosen von DSF in Bezug auf den Zeitaufwand für die Umsetzung und Ausführung eines Auftrages sowie die entstehenden Honorare eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängt, die nicht von DSF beeinflusst werden können und häufig in der Sphäre des Kunden liegen.
4. Zahlungsmodalitäten
1. Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Meilensteinen. Sind keine Meilensteine vereinbart, ist DSF berechtigt, jeweils zum Monatsende die erbrachten Leistungen abzurechnen. DSF ist berechtigt, dem Kunden für Reisekosten und externe Spesen einen Kostenvorschuss bis zur Höhe des zu erwartenden Honorars nebst Kosten zu berechnen. Rechnungen sind sofort ohne Abzüge fällig und zu zahlen. Skonti und Rabatte bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Mit Zahlung erkennt der Kunde die Leistung als vertragsgemäß an. Der DSF ist berechtigt, Fälligkeits- und Verzugszins von 9 % über dem Basiszins zu berechnen, Mahnspesen betrage € 150,- pro Mahnung. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass DSF kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung von anderen Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
2. Schuldet der Kunde DSF Zahlungen aus unterschiedlichen Rechnungen oder Rechtsgründen und reicht die Zahlung des Kunden nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so erfolgt die Verrechnung nach §§ 366, 367 BGB. Eine hiervon abweichende Leistungsbestimmung des Kunden nach § 366 Abs. 2 oder § 367 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen.
3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von DSF unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Kunde hat die Beratungsleistungen des DSF durch angemessene Mitwirkungshandlung zu fördern. Hierzu gehört insbesondere, die erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, den Mitarbeitern des DSF im erforderlichen Umfang den Zutritt zu den Geschäftsräumen zu ermöglichen, Arbeitsplätze und Computerzugang in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
2. Erfüllt der Kunde die ihn obliegenden Mitwirkungs- und Treuepflichten gegenüber DSF nicht oder nicht vertragsgemäß, verlängern sich die Lieferfristen von DSF entsprechend.
3. DSF ist nicht zur Vorleistung verpflichtet und daher berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, solange der Kunde seinerseits seine Pflichten gegenüber DSF nicht erfüllt.
6. Referenz
Der Kunde räumt DSF das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz für den Schwarzen Falken zu verwenden.
7. Rechte an Arbeitsergebnissen
DSF bleibt Inhaber aller Rechte bezüglich aller Methoden, Verfahren, Workshops, Manuals, Software, Datafiles, Konzepte, Ideen, Erfindungen, Know-how, Handouts, Coaching- und Trainingsunterlagen. Auch wenn diese beim Kunden als Original oder Kopie verbleiben, dürfen diese nicht vervielfältigt, kopiert, (kostenpflichtig oder kostenlos) verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Angebrachte Urhebervermerke (Copyrightvermerke) dürfen nicht beseitigt, verändert oder abgedeckt werden.
8. Geheimhaltung
DSF ist während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Verschwiegenheit über alle bei der Durchführung des Auftrages zur Kenntnis gelangenden Informationen über geschäftliche Verhältnisse sowie persönliche Umstände der Mitarbeiter des Kunden verpflichtet. Eine Einschränkung der Vertraulichkeit ist bei Beauftragung Dritter nur im unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
9. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Soweit der Kunde nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Einwilligung zu einer weitergehenden Erhebung/Verarbeitung/Nutzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten erteilen, gilt Folgendes: DSF erhebt nur die im Rahmen des Beratungsvertrages erforderlichen personenbezogenen Daten, um den Vertrag mit den Kunden durchführen zu können, und zwar Name/Firmierung, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Email-Adresse, und außerdem, sofern der Kunde hierzu freiwillig Angaben machen, Anrede, USt-Ident-Nr. und abweichende Büroanschrift. DSF speichert die Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung des Auftrags und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Daten werden anschließend nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Darüber hinaus werden Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde kann seine gespeicherten Daten kostenfrei bei DSF abfragen.
10. Gewährleistung und Haftung
1. DSF führt alle Beratungsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt durch und stets bezogen auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse der Kunden. Aus dem Beratungsprozess abzuleitende Schlußfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach dem besten Wissen.
2. Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn DSF die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
3. Die Haftung von DSF, dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall von Vorsatz oder Arglist vorliegt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von DSF. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung des DSF auf Schäden begrenzt, die DSF bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorhergesehen hat oder bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte vorhersehen müssen.
5. Mit Ausnahme der in Ziff. 4 genannten Fälle verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden gegen DSF unabhängig von ihrem Rechtsgrund innerhalb von einem Jahr.
4. Die Haftung des DSF entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
11. Kündigung
1. Der Vertrag kann nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird der Vertrag durch den Kunden gekündigt, ohne daß diese Voraussetzungen vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, DSF die Vergütung für vereinbarte aber noch nicht erbrachte Dienstleistungen zu leisten. DSF muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was DSF infolge der Vertragsbeendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies betrifft auch die Klauseln zur Schrift- und Textform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vertragssprache ist deutsch.
2. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von DSF. DSF ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.